Die im Rahmen der EUDR geforderte Sorgfaltserklärung dient als Nachweis für Unternehmen, die Produkte in die EU einführen oder exportieren. Sie bestätigt die Einhaltung der Verordnung, indem sie sicherstellt, dass die Produkte entwaldungsfrei sind, im Einklang mit lokalen Gesetzen hergestellt wurden und von einer Erklärung begleitet werden, die ein minimales Risiko der Nichteinhaltung attestiert. Diese Erklärung ist entscheidend für den Nachweis der EUDR-Konformität, verbessert die Transparenz in der Lieferkette und erleichtert behördliche Kontrollen.“