Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) ist eine bahnbrechende Initiative der Europäischen Union, mit der ein umfassender Rahmen für große Unternehmen geschaffen wird, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt in ihren Betrieben und Lieferketten zu ermitteln, zu verhindern, abzumildern und zu berücksichtigen. Die Richtlinie sorgt für Transparenz über die erste Ebene der Zulieferer hinaus und stellt einen bedeutenden Fortschritt in den globalen Bemühungen um Nachhaltigkeit und ethisches Verhalten von Unternehmen dar.
Im Kern geht es bei der CSDDD um mehr als nur die Einhaltung von Vorschriften; es geht um die Förderung einer Kultur der Verantwortung. Die Richtlinie verpflichtet die Unternehmen, ihre Geschäftsstrategien mit der Eindämmung der globalen Erwärmung in Einklang zu bringen, was die Verantwortung der Unternehmensleiter auf eine neue Ebene stellt. Sie müssen nun die Umsetzung von Due-Diligence-Prozessen überwachen und dabei sowohl die ökologischen als auch die menschenrechtlichen Folgen ihrer Entscheidungen im Auge behalten.
Die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit ist mehr als nur ein neues Regelwerk; sie ist ein Aufruf an Unternehmen weltweit, sich gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu engagieren. Die CSDDD ebnet den Weg für eine Zukunft, in der es Unternehmen nicht nur um Profit geht, sondern darum, die Welt positiv zu verändern.
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Die Hauptziele der CSDDD sind die Förderung von Nachhaltigkeit und ethischem Verhalten von Unternehmen, wobei die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Strategien mit der globalen Agenda zur Eindämmung des Klimawandels und zur Förderung der Menschenrechte in Einklang zu bringen.
Im Kontext einer zunehmend vernetzten globalen Wirtschaft ist die Förderung von nachhaltigem und verantwortungsbewusstem Unternehmensverhalten nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern ein strategischer Imperativ geworden. Nachhaltige Geschäftspraktiken werden mit langfristiger Rentabilität, Widerstandsfähigkeit und einem besseren Ruf der Marke in Verbindung gebracht, was alles entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit auf dem heutigen Markt ist. Unternehmen, die nicht verantwortungsbewusst handeln, riskieren Rechtsstreitigkeiten, Geldstrafen und Rufschädigung. Die CSDDD legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette und erkennt an, dass Unternehmen eine wichtige Rolle bei der Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden spielen müssen.
Das EU-Lieferkettengesetz der EU schreibt Unternehmen vor, sich mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Lieferkette zu befassen - auch mit denjenigen, die aus ihren eigenen Tätigkeiten resultieren. Ihr Unternehmen ist von dieser Richtlinie betroffen, wenn es unter eine der folgenden Kategorien fällt:
Es ist wichtig zu betonen, dass kleine und mittlere Unternehmen zwar nicht unmittelbar in den Geltungsbereich der EU-CSDD fallen, aber dennoch indirekt betroffen sind. Dies ergibt sich aus ihrer Verpflichtung zur Einhaltung von Normen in ihrer Eigenschaft als Zulieferer für größere Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen.
Neben den Schwellenwerten für die Beschäftigtenzahl und den Nettoumsatz sowie den in Frage kommenden Sektoren stehen mehrere Themen zur Verhandlung zwischen dem Parlament und den EU-Mitgliedstaaten an. Ein bemerkenswerter Schwerpunktbereich sind Sanktionen und Strafen.
In allen drei Vorschlägen werden die Sanktionen und Strafen von den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten festgelegt und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Kommission empfiehlt, die Sanktionen an den Umsatz eines Unternehmens zu knüpfen, während die Mitgliedstaaten Verstöße gegen die CSDDD öffentlich bekannt geben müssen.
Der Vorschlag des Rates sieht vor, dass sich die Geldstrafen nach dem weltweiten Nettoumsatz eines Unternehmens richten sollen und dass Verstöße gegen die CSDDD mindestens drei Jahre lang öffentlich zugänglich sein müssen. Von den Mitgliedstaaten ausgewählte Verwaltungsbehörden können Strafen und Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die sich nicht an die CSDDD halten. Die Unternehmen können mit einer Strafe von bis zu 5 % ihres weltweiten Umsatzes belegt werden.
Das Parlament geht noch einen Schritt weiter und fordert ein umfassendes Paket von Maßnahmen und Sanktionen, darunter:
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