Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) & BAFA Reporting

Globale Wirkung durch LkSG-Konformität und BAFA-Berichterstattung in der Lieferkette erzielen

Das deutsche Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) verstehen

Das Inkrafttreten des deutschen Sorgfaltspflichtgesetzes am 1. Januar 2023 ist ein bemerkenswerter Fortschritt bei der Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmensführung in globalen Lieferketten. Dieses Gesetz erkennt die zentrale Rolle von Unternehmen bei der Förderung einer nachhaltigen Wirtschaft und Gesellschaft an. Das LkSG legt explizite Richtlinien für Unternehmen fest, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, um mögliche negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt sorgfältig zu identifizieren, zu minimieren oder zu beseitigen.

FAQ

Im Jahr 2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet, der eine sozial gerechtere globalisierte Wirtschaft durch die Zusammenarbeit mit Unternehmen anstrebt. In Anlehnung an die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte betont der NAP die Schutzpflicht des Staates, die Verfügbarkeit gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsbehelfe sowie die Verantwortung der Unternehmen. Um die Unternehmen bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung aktiv zu unterstützen, hat die deutsche Bundesregierung im Dialog mit der Wirtschaft die Grundlage für das Lieferkettengesetz geschaffen, das sich für verantwortungsvolle Geschäftspraktiken in den globalen Lieferketten einsetzt.

Die vom LkSG betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, jährliche Berichte zu erstellen und zu veröffentlichen, in denen sie die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten darlegen. Diese Berichte umfassen Aspekte wie die Identifizierung von Menschenrechts- und Umweltrisiken, die Darstellung von Maßnahmen, die zur Erfüllung der Verpflichtungen ergriffen wurden, die Bewertung der Auswirkungen und der Wirksamkeit dieser Maßnahmen sowie die Ableitung von Schlussfolgerungen für künftige Maßnahmen. Die Berichtspflicht ist von zentraler Bedeutung, da sie eine transparente und klare Dokumentation der Sorgfaltspflicht der Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltauswirkungen erfordert.

Das deutsche Lieferkettengesetz betrifft Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3000 Beschäftigten und wird ab 2024 auf Unternehmen in Deutschland mit mehr als 1000 Beschäftigten ausgeweitet.

Was ist das BAFA?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, ist eine zentrale Bundesbehörde unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Deutschland. Es ist maßgeblich an der Erledigung wesentlicher Verwaltungsaufgaben in den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie beteiligt.

Was ist die Aufgabe des BAFA?

Eine der Hauptaufgaben des BAFA besteht darin, die Berichte der Unternehmen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Der Schwerpunkt dieser Bewertung liegt auf einer umfassenden Dokumentation zur Ermittlung und Minderung von Umwelt- und Menschenrechtsrisiken. Darüber hinaus ist das BAFA befugt, Bußgelder gegen Unternehmen zu verhängen, die ihren Verpflichtungen aus dem LkSG nicht nachkommen. Damit leistet das BAFA einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung und Umsetzung dieses weitreichenden Gesetzes.

Gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Berichts:

Betroffene Unternehmen müssen nach dem Lieferkettengesetz (LkSG) jährlich über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten für das abgelaufene Geschäftsjahr berichten. Die Berichte sind innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres beim BAFA einzureichen und sieben Jahre lang auf der Internetseite des Unternehmens öffentlich zugänglich zu machen. Die interne Dokumentation der Sorgfaltspflichten muss fortlaufend erfolgen, ist aber während der gleichen Dauer nicht öffentlich zugänglich.

Welche Unternehmen sind meldepflichtig?

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3000 Beschäftigten Bericht erstatten. Ab dem 1. Januar 2024 sind auch Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten verpflichtet, einschließlich Niederlassungen mit mehr als 3000 Beschäftigten und ab 2024 mit 1000 Beschäftigten. Auch wenn Unternehmen nicht direkt unter das LkSG fallen, können sie indirekt betroffen sein, was eine Zusammenarbeit zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards erforderlich macht.

Überprüfung des BAFA-Berichts:

Ab dem 1. Juni 2024 prüft das BAFA Meldungen, die bis zum 31. Mai 2024 eingereicht werden, ohne Sanktionen zu verhängen. Nach dem 1. Juni 2024 gelten keine besonderen Meldevorschriften mehr. Andere Sorgfaltspflichten und Überwachungen bleiben von dieser Fristenregelung unberührt.

Wie wird der Bericht eingereicht?

Für die Meldungen nach dem LkSG wird ein strukturierter Fragebogen mit verschiedenen Fragetypen verwendet. Die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung ist entscheidend für die Einhaltung der Meldepflichten (§10 Abs. 2 LkSG). Die Meldung wird elektronisch an das BAFA übermittelt und erfordert eine vorherige Registrierung.

Was Unternehmen tun müssen um das Gesetz zu befolgen

Beim Ausfüllen des Fragebogens sollte ein Unternehmen die wichtigsten Punkte formulieren:

Identifizierung von Risiken und Verstößen:

Geben Sie klar an, ob das Unternehmen Menschenrechts- und Umweltrisiken oder Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht festgestellt hat.

Verpflichtungen und Befolgung der Politik:

Beschreibung der Maßnahmen, die im Einklang mit den gesetzlichen Verpflichtungen und den Grundsatzerklärungen zur Behandlung von Beschwerden ergriffen wurden.

Folgenabschätzung und künftige Maßnahmen:

Bewertung der Auswirkungen und der Wirksamkeit der Maßnahmen, um Schlussfolgerungen für künftige Strategien zu ziehen. Wenn der Bericht überzeugend darlegt, dass keine Risiken oder Verstöße festgestellt wurden, sind keine weiteren Erklärungen erforderlich. Die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ist angesichts des sensiblen Charakters der Dokumentation unerlässlich, auch wenn sie nicht öffentlich zugänglich ist.

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